Fideneum

Für Arbeitgeber

Pflegefachkräfte aus Indien, vorbereitet für Ihre Einrichtung.

Fideneum begleitet den gesamten Weg von der Bedarfsklärung bis zur abgeschlossenen Anerkennung. Ihr Vertragspartner sitzt in Hamburg.

Sie beschreiben Ihren Bedarf, Sie wählen die Person aus, Sie erhalten eine eingearbeitete Kraft auf Station. Alles dazwischen, Sprache, Anerkennungsverfahren, Visum, Einreise und Ankommen, organisieren wir. Sie behalten dabei jederzeit den Überblick über den Stand jedes einzelnen Falls.

  • Ein Vertragspartner in Deutschland, lizenzierte Partner in Indien
  • Kandidatinnen und Kandidaten aus festen College-Kooperationen
  • Vergütung erfolgsorientiert, gekoppelt an den Arbeitsantritt
  • Kandidatinnen und Kandidaten zahlen zu keinem Zeitpunkt etwas

Ausgangslage

Der Dienstplan ist das eigentliche Problem.

Nicht die Statistik, sondern die konkrete Lücke, die jede Woche neu geschlossen werden muss.

Offene Fachkraftstellen kosten Sie zuerst Zeitarbeit, dann Planbarkeit, im ungünstigen Fall die Belegung. Wer schon einmal im Ausland rekrutiert hat, kennt außerdem das zweite Problem: Kräfte, die ankommen und nach anderthalb Jahren wieder weg sind. Beides sind Gründe, warum wir den Prozess anders aufgesetzt haben.

  • Zeitarbeit deckt die Lücke, löst sie aber nicht
  • Unterschrittene Fachkraftquote begrenzt die Aufnahme
  • Frühe Abgänge entwerten die gesamte Anwerbung
  • Auswahl ohne Vorbereitung erzeugt genau diese Abgänge

Zwei Wege

Zwei Wege, entschieden an einer einzigen Frage.

Muss die indische Qualifikation in Deutschland anerkannt werden? Die Antwort entscheidet über Visum, Dauer, Vergütung und Ihren eigenen Aufwand.

Bei examinierten Pflegekräften mit GNM oder B.Sc. Nursing und Registrierung beim Nursing Council führt der Weg über das Anerkennungsverfahren. Bei jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern ohne anerkennungsfähigen Abschluss führt er über eine deutsche Ausbildung. Beides können wir liefern, aber sie stellen sehr unterschiedliche Anforderungen an Ihr Haus.

Anerkennung

Wenn die Stelle jetzt besetzt werden muss.

Für wen
Examinierte Kraft mit GNM oder B.Sc. Nursing und Registrierung beim Nursing Council.
Visum
Über das Anerkennungsverfahren.
Einsatz ab Tag eins
Ja. Einsatz ab Ankunft, volle Fachkraft nach Abschluss des Verfahrens.
Ihr Aufwand
Einleitung des Verfahrens nach § 81a AufenthG und Praxisanleitung während der Ausgleichsmaßnahme.

Ausbildung

Wenn Sie langfristig aufbauen und ausbilden.

Für wen
Jüngere Bewerberinnen und Bewerber ohne anerkennungsfähigen Abschluss.
Visum
Über eine deutsche Ausbildung, das Anerkennungsverfahren entfällt dauerhaft.
Einsatz ab Tag eins
Nein. Dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, volle Fachkraft nach dem Examen.
Ihr Aufwand
Setzt voraus, dass Sie Ausbildungsträger sind: Schulplatz und Praxisanleitung.

Der Weg Ausbildung wird erst aktiv beworben, sobald ein Schulplatzpartner steht.

Ihr Weg

Ihr Weg, in sechs Schritten.

Die Darstellung folgt dem Regelfall einer examinierten Pflegekraft mit Berufserfahrung. Route und Dauer entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Vier Entscheidungen liegen bei Ihnen, der Rest liegt bei uns. Zwischen Mandat und Ankunft vergeht in der Regel etwa ein Jahr, weil Sprache und Anerkennungsverfahren parallel laufen und das Visumverfahren daran anschließt. Sie erhalten monatlich einen kurzen Stand und sehen den Fortschritt jederzeit im Portal.

  1. Was passiert
    Wir klären Stellen, Rollen, Startzeitpunkt und Sprachniveau bei Einstellung, halten die Kostenverteilung schriftlich fest und schließen die Rahmenvereinbarung.
    Wer führt
    Fideneum gemeinsam mit Ihnen.
    Was wir von Ihnen brauchen
    Ein ehrliches Bild Ihrer Lücke, Ihre Tarifbindung und eine Entscheidung über den Wohnraum.

Beschäftigungsstatus

Was Sie ab Tag eins einsetzen, und was danach.

Die Kraft kommt nicht als Fachkraft an. Sie kommt als Pflegekraft im Anerkennungsverfahren und wird während der Beschäftigung zur Fachkraft.

Das ist kein Nachteil, aber es muss in Ihrer Planung stehen. Ab Ankunft besteht ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Vergütung nach Ihrem Tarif. Auf die Fachkraftquote wirkt die Person erst nach Erteilung der Berufsurkunde. Mit der Urkunde wechselt auch der Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG und die Eingruppierung steigt.

Ab Ankunft

  • Einsatz als Pflegekraft im Anerkennungsverfahren
  • Reguläres, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Vergütung nach Ihrem Tarif
6 bis 18 Monate

Nach der Urkunde

  • Pflegefachkraft
  • Anrechnung auf die Fachkraftquote
  • Höhergruppierung und Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG

Rollenverteilung

Was wir tragen, und was bei Ihnen bleibt.

Vollständig, auch da, wo es unbequem ist. Was hier nicht steht, versprechen wir auch nicht.

Der größte Teil des Verfahrens läuft ohne Ihr Zutun. Drei Dinge kann Ihnen niemand abnehmen, weil sie rechtlich oder fachlich an den Arbeitgeber gebunden sind: die Eingruppierung, die Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und die Praxisanleitung während der Ausgleichsmaßnahme. Den Wohnraum klären wir gemeinsam im Mandat.

Fideneum trägt

  • Auswahl und Eignungsprüfung
  • Sprachausbildung bis B2
  • Anerkennungsantrag beim Landesprüfungsamt
  • Steuerung des Visumverfahrens
  • Ausreise und Ankunft, Anmeldung, Konto, Versicherung, Aufenthaltstitel
  • Begleitung in den ersten Monaten
  • Quartalsweise Gespräche mit Ihnen

Bei Ihnen bleibt

  • Tarifeinstufung und Vertragsangebot
  • Auswahlentscheidung
  • Einleitung des Verfahrens nach § 81a AufenthG
  • Onboarding im Team
  • Praxisanleitung und Freistellung während Anpassungslehrgang oder Prüfungsvorbereitung

Gemeinsam im Mandat zu klären

  • Wohnraum für die ersten Monate
  • Startzeitpunkt und Kohortengröße

Warum Fideneum

Warum dieser Prozess anders aufgesetzt ist.

Die Unterschiede liegen nicht im Marketing, sondern in der Struktur des Verfahrens und in der Herkunft der Kandidatinnen und Kandidaten.

Internationale Anwerbung scheitert selten am Anfang und fast immer in der Mitte: an Personen, die niemand wirklich kennt, an Dokumenten, die zu spät geprüft werden, und an Erwartungen, die vorher nicht ausgesprochen wurden. Genau an diesen drei Stellen ist unser Ablauf gebaut.

Ein Vertragspartner

Ein Vertragspartner in Deutschland, gebundene und lizenzierte Partner in Indien.

Feste College-Kooperationen

Kandidatinnen und Kandidaten aus festen College-Kooperationen, persönlich bekannt.

Prüfung vor der Auswahl

Eignung, Belastbarkeit und Erwartung werden vor der Auswahl geprüft, nicht danach.

Nachweise für Ihre Verhandlung

Rechnungsstellung und Nachweise so aufgebaut, dass sie in Ihre Verhandlung passen.

Absicherung

Und wenn es nicht funktioniert.

Drei Fälle, die vorkommen können, und was in jedem davon vertraglich vereinbart ist.

Wir arbeiten erfolgsorientiert. Die Vergütung ist an den tatsächlichen Arbeitsantritt gekoppelt, nicht an den Aufwand davor. Damit liegt das Risiko der langen Mitte bei uns und nicht bei Ihnen. Für die Zeit nach der Ankunft ist ein definierter Zeitraum vereinbart, in dem wir nachbesetzen.

Die Person tritt die Stelle nicht an.

Keine Erfolgsvergütung.

Die Kenntnisprüfung wird nicht bestanden.

Wiederholung ist vorgesehen, wir begleiten sie.

Austritt innerhalb des vereinbarten Zeitraums.

Nachbesetzung nach den Regeln der Rahmenvereinbarung.

Alle drei Fälle stehen im Vertrag, nicht in einer Broschüre.

Refinanzierung

Ihre Anwerbekosten sind refinanzierbar.

In Schleswig-Holstein pauschal und beschlossen, in Hamburg über Ihre eigene Pflegesatzverhandlung. In beiden Fällen entscheidet die Qualität Ihrer Unterlagen.

Anwerbe- und Vermittlungskosten für ausländische Pflegekräfte sind Betriebskosten und gehören in die Vergütungsvereinbarung. Die Landespflegesatzkommission Schleswig-Holstein hat am 19. Juni 2025 dafür einen Pauschalbetrag von 12.500 Euro je angeworbener ausländischer Pflegekraft beschlossen, verbunden mit einer verpflichtenden Auswertung der tatsächlichen Kosten. In Hamburg gibt es bislang keinen vergleichbaren Kommissionsbeschluss, der Weg über die eigene Verhandlung nach § 84 und § 85 SGB XI steht aber offen. Wichtig ist in beiden Fällen die Prospektivität: die Kosten müssen für einen künftigen Vergütungszeitraum angemeldet werden, rückwirkend gibt es nichts.

  • Schleswig-Holstein: 12.500 Euro je Anwerbung, über die Vergütungsvereinbarung, mit Nachweispflicht
  • Hamburg und übrige Länder: einrichtungsindividuelle Verhandlung, kein fester Anspruch
  • Kliniken: Anwerbe- und Vermittlungskosten über das Pflegebudget, KHBV-Konto 6401
  • Nach der Einreise: Bildungsgutschein nach § 81 SGB III für die Ausgleichsmaßnahme, Zuschuss nach § 82 SGB III für Freistellungszeiten

Interaktiv

Erstattungs-Check

In unter dreißig Sekunden sehen Sie, ob Ihre Einrichtung in ein Refinanzierungsregime fällt.

Nur bei Schleswig-Holstein erforderlich.

Verantwortung

Faire Anwerbung ist bei uns keine Zusatzoption.

Sie ist die Bedingung dafür, dass Ihre Kosten refinanzierbar bleiben, und sie ist der Grund, warum Menschen bleiben.

Kandidatinnen und Kandidaten zahlen an keiner Stelle der Kette etwas: keine Vermittlungsgebühr, keine Sprachkurskosten, keine Prüfungs-, Übersetzungs- oder Visagebühren. Diese Verpflichtung gilt vertraglich auch für unsere Partner in Indien. Wir orientieren uns am WHO-Kodex und an den Grundsätzen fairer Anwerbung der ILO.

  • Arbeitgeberprinzip: die Kosten trägt der Arbeitgeber, nie die Pflegekraft
  • Verpflichtung gilt durchgehend, auch für den indischen Partner
  • Vollständige schriftliche Aufklärung in der Sprache der Kandidatin oder des Kandidaten
  • Beschwerdeweg direkt zu Fideneum, nicht über den Partner

Kapazität

Eine Kraft oder eine Kohorte.

Beides ist möglich. Ab mehreren Stellen lohnt sich die Rahmenvereinbarung, weil Sprachausbildung und Verfahren gebündelt laufen.

Für eine einzelne Besetzung reicht ein Einzelmandat. Planen Sie mehrere Stellen über das Jahr, ist eine Rahmenvereinbarung sinnvoller: Sie definiert Rollen, Zahlen und Zeitpunkte einmal, und die Kohorte startet gemeinsam in die Sprachausbildung. Das verkürzt die Zeit bis zur zweiten und dritten Kraft erheblich.

Einzelmandat

  • Für die erste Besetzung
  • Eine Stelle, ein klar umrissenes Anforderungsprofil

Rahmenvereinbarung

  • Für die Personalplanung des kommenden Jahres
  • Gemeinsamer Kohortenstart verkürzt jede weitere Besetzung
  • Abrufe innerhalb der Rahmenvereinbarung ohne neue Verhandlung

FAQ

Fragen, die Sie uns ohnehin stellen würden.

Nächster Schritt

Zwanzig Minuten, dann wissen Sie, ob es passt.

Ein Gespräch zur Bedarfsklärung, ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Wir gehen Ihre offenen Stellen durch, klären welcher Weg zu Ihrem Haus passt, und sagen Ihnen ehrlich, wenn wir nicht die richtige Adresse sind. Wenn es passt, erhalten Sie danach einen konkreten Vorschlag mit Zeitplan.

Hilfreich vorab

  • Zahl und Art der offenen Stellen
  • Ihre Tarifbindung
  • Ihr gewünschter Startzeitpunkt
  • Wann Ihre aktuelle Vergütungsvereinbarung endet